MWST und Periodenabschluss
Rechnungen in Fremdwährung umrechnen
Warum ohne Umrechnungskurs kein Periodenabschluss möglich ist, welche Kurse zulässig sind und wie du sie erfasst.
Wofür ist das?
Rechnest du in Euro, Dollar oder Pfund ab, muss der Betrag für die MWST-Abrechnung in Franken umgerechnet werden — das ist keine Wahl, sondern Vorschrift (Art. 45 Abs. 1 MWSTV). Wählen darfst du nur, mit welchem Kurs. Zeffio holt keine Kurse ab; du hinterlegst sie, und Zeffio wendet sie überall gleich an.
Wann brauche ich das?
Sobald du mindestens eine Rechnung, Gutschrift oder Ausgabe in einer anderen Währung als Franken hast und mehrwertsteuerpflichtig bist. Wer ausschliesslich in Franken fakturiert, braucht nichts davon.
Voraussetzungen
- Die Entscheidung, welche Art von Kurs du verwendest: Monatsmittelkurs oder Tageskurs für den Verkauf von Devisen, den Kurs deiner Bank oder einen Konzernkurs
- Die Kurswerte selbst — von der ESTV, deiner Bank oder deinem Konzern
- Für jeden Kurs die Quelle im Wortlaut — ein Pflichtfeld, etwa «ESTV Monatsmittelkurs 03/2026, abgerufen am 25.02.2026»
Schritt für Schritt
- Öffne MWST und wähl unter den Umrechnungskursen deine Methode — sie bindet dich für mindestens eine Steuerperiode (Art. 45 Abs. 5 MWSTV) und gilt einheitlich für Umsatz, Bezugsteuer und Vorsteuer.
- Erfass je Währung und Zeitfenster einen Kurs: Währung, Gültigkeit von–bis, den Kurs für eine Einheit der Fremdwährung in Franken, und die Quelle.
- Beim Monatsmittelkurs legst du je Monat eine Zeile an, beim Tageskurs je Tag, an dem ein Beleg liegt. Zeffio nennt dir beim Abschluss, welche Fenster noch fehlen.
- Öffne die MWST-Abrechnung. Belege in Fremdwährung erscheinen jetzt mit ihrem Frankenbetrag in den Ziffern.
- Schliess die Periode ab. Die verwendeten Kurse werden dabei als Wert in die Periode kopiert.
Beispiel
Du stellst am 14. März eine Rechnung über 2 500 € und verwendest Monatsmittelkurse. Du legst eine Kurszeile an: EUR, 01.03.–31.03., 0.9412, Quelle «ESTV Monatsmittelkurs 03/2026». Die Abrechnung führt die Rechnung danach mit 2 353.00 CHF. Geht die Zahlung erst im April ein und rechnest du nach vereinnahmtem Entgelt ab, zählt der April-Kurs — jeder Anlass nimmt den Kurs seines eigenen Stichtags.
Was danach passiert
Umgerechnete Belege zählen in allen Ziffern mit, wie Frankenbelege auch. Solange ein Kurs fehlt, steht der betroffene Beleg in keiner Ziffer, erscheint auf einer Arbeitsliste und blockiert den Periodenabschluss — mit der Angabe, welche Fenster fehlen. Eine Hintertür gibt es bewusst nicht: Wäre der Abschluss auch ohne Kurs möglich, wäre die Sperre wertlos. Nach dem Abschluss sind die verwendeten Kurse eingefroren; eine später korrigierte Kurszeile schreibt eine abgeschlossene Periode nicht rückwirkend um, und in einer abgeschlossenen Periode lässt sich ein Kurs weder ändern noch löschen.
Häufige Stolpersteine
- Auf automatisch geholte Kurse warten. Zeffio holt keine — die ESTV veröffentlicht ihre Kurse unter einem Copyright, das die Weiterverbreitung durch Dritte untersagt, und Monatsmittelkurse gibt es dort nur für den laufenden Monat.
- Die Methode mitten im Jahr wechseln — sie bindet für mindestens eine Steuerperiode und gilt einheitlich für Umsatz und Vorsteuer.
- Den Kurs in die falsche Richtung eintragen. Erfasst wird, wie viele Franken eine Einheit der Fremdwährung kostet — bei Euro also eine Zahl um 0.9, nicht um 1.1.
- Die Quelle leer lassen wollen — sie ist Pflicht, weil ein Kurs ohne Herkunft keine der Fragen beantwortet, die eine Prüfung stellt.
- Erwarten, dass Zeffio Beträge verschiedener Währungen addiert. Das tut es bewusst nirgends — eine Summe über Währungen ohne Kurs wäre eine erfundene Zahl.
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Stand: 2026-08-12