MWST und Periodenabschluss

MWST einrichten

Steuerpflicht hinterlegen, Abrechnungsart wählen — die Grundlage für jede MWST-Abrechnung.

Wofür ist das?

Zeffio kann deine MWST-Abrechnung vorbereiten — aber nur, wenn es weiss, seit wann du steuerpflichtig bist und nach welcher Methode du abrechnest. Diese Angaben entscheiden, welche Beträge in welcher Periode erscheinen.

Wann brauche ich das?

Sobald du mehrwertsteuerpflichtig bist oder freiwillig abrechnest. Wer nicht steuerpflichtig ist, lässt den Schalter «Dieses Unternehmen ist mehrwertsteuerpflichtig» aus — Zeffio weist dann auf keiner Rechnung Steuer aus und die Abrechnung bleibt leer.

Voraussetzungen

  • Die Antwort auf die eine Frage: Bist du mehrwertsteuerpflichtig? Alles Weitere hängt daran
  • Deine MWST-Nummer und der Satz, mit dem du üblicherweise fakturierst
  • Das Datum, ab dem du steuerpflichtig bist
  • Die mit der ESTV vereinbarte Abrechnungsart: nach vereinbartem oder nach vereinnahmtem Entgelt
  • Falls du mit Saldosteuersatz abrechnest: den bewilligten Satz

Schritt für Schritt

  1. Öffne MWST in der Navigation und schalte Dieses Unternehmen ist mehrwertsteuerpflichtig ein. Dieser Schalter ist die eine Quelle der Wahrheit: Ist er aus, weist Zeffio auf keinem Dokument Steuer aus.
  2. Trag dort das Datum ein, ab dem du steuerpflichtig bist. Belege davor bleiben von der Abrechnung ausgenommen.
  3. Wähl die Abrechnungsart. Nach vereinbartem Entgelt zählt das Rechnungsdatum, nach vereinnahmtem Entgelt der Zahlungseingang.
  4. Rechnest du mit Saldosteuersatz ab, hinterleg den bewilligten Satz.
  5. Trag die MWST-Nummer und den Standardsatz ein — beide stehen gleich unter dem Schalter, weil beide von ihm abhängen. Die Nummer ändert nichts an der Berechnung, gehört aber auf jede Rechnung, die Steuer ausweist: Ohne sie kann dein Kunde die Steuer nicht als Vorsteuer abziehen. Zeffio verweigert deshalb den Versand einer Rechnung mit ausgewiesener Steuer, solange die Nummer fehlt.
  6. Zurück auf MWST siehst du die Perioden mit den ermittelten Beträgen.

Beispiel

Ein Schreiner ist seit dem 1. Januar steuerpflichtig und rechnet nach vereinbartem Entgelt quartalsweise ab. Er trägt beides ein. Die MWST-Ansicht zeigt danach pro Quartal den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag und die abziehbare Vorsteuer aus seinen erfassten Ausgaben.

Was danach passiert

Neue Rechnungen weisen ab sofort Steuer aus, mit dem Satz je Position. Die MWST-Ansicht ordnet jeden Beleg der richtigen Periode zu. Bereits erstellte Rechnungen behalten den Satz, mit dem sie erzeugt wurden. Solange die MWST-Nummer fehlt, bleibt die Erste-Schritte-Liste auf der Übersicht offen und der Versand einer Rechnung mit Steuer wird abgelehnt — Entwurf, PDF-Download und Kundenportal funktionieren weiter.

Häufige Stolpersteine

  • Die Steuerpflicht einschalten, ohne die MWST-Nummer nachzutragen. Die Rechnung entsteht, aber sie lässt sich nicht versenden — und wäre sie hinausgegangen, hätte dein Kunde die ausgewiesene Steuer nicht abziehen können.
  • Die Abrechnungsart raten. Sie ist mit der ESTV vereinbart und lässt sich nicht beliebig wechseln — ein falscher Wert verschiebt Beträge in die falsche Periode.
  • Den Beginn der Steuerpflicht zu früh setzen. Dann erscheinen Belege in der Abrechnung, die gar nicht steuerbar waren.
  • Erwarten, dass Zeffio die Abrechnung einreicht. Zeffio bereitet die Zahlen auf; das Einreichen bei der ESTV bleibt deine Aufgabe.

Verwandte Artikel

Stand: 2026-07-27