Ausgaben
Ausgabe mit Beleg erfassen
Lieferantenrechnungen festhalten — Grundlage für den Vorsteuerabzug.
Wofür ist das?
Was du einkaufst, mindert deinen Gewinn — und wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, kannst du die enthaltene Steuer als Vorsteuer abziehen. Beides setzt voraus, dass die Ausgabe mit Beleg erfasst ist.
Wann brauche ich das?
Bei jeder geschäftlichen Ausgabe mit Beleg. Besonders wichtig, wenn du Vorsteuer geltend machst — ohne Beleg kein Abzug.
Voraussetzungen
- Der Beleg als PDF oder Foto
- Betrag, Datum und Lieferant
- Für den Vorsteuerabzug: der auf dem Beleg ausgewiesene MWST-Satz
Schritt für Schritt
- Öffne Ausgaben → Neue Ausgabe.
- Trag Lieferant, Datum und Betrag ein und wähl die Kategorie.
- Häng den Beleg an. Ohne ihn ist der Vorsteuerabzug im Prüfungsfall nicht belegbar.
- Setz den MWST-Code gemäss Beleg und, falls die Ausgabe nur teilweise geschäftlich ist, den Privatanteil in Prozent.
- Ist die Ausgabe bereits bezahlt, klick in der Liste auf Als bezahlt markieren. Zeffio fragt nach Zahlungsdatum und Zahlungsart — heute ist vorgeschlagen, aber nicht die einzige mögliche Antwort. Hast du dich vertan, korrigierst du das später mit Zahlung korrigieren.
Beispiel
Ein Notebook für 1290 Franken inklusive 8,1 % MWST, zu 20 % privat genutzt. Erfasst mit Beleg, Kategorie «IT und Software» und einem Privatanteil von 20 Prozent — abgezogen wird die Vorsteuer entsprechend nur auf dem geschäftlichen Anteil.
Was danach passiert
Die Ausgabe erscheint in der MWST-Abrechnung auf der Vorsteuerseite und, falls einem Projekt zugeordnet, in dessen Rentabilität. Der Beleg wandert in den Periodenexport für die Treuhand.
Häufige Stolpersteine
- Den Beleg «später» nachreichen wollen. Er ist genau dann nicht mehr auffindbar, wenn er gebraucht wird.
- Den Privatanteil vergessen. Der volle Vorsteuerabzug auf einer teilweise privat genutzten Anschaffung ist zu hoch.
- Das Zahldatum offenlassen, obwohl nach vereinnahmtem Entgelt abgerechnet wird — dann fehlt der Bezug zur richtigen Periode.
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Stand: 2026-07-27